Erklärung & PrinzipErklärung & Prinzip

Sie befinden sich hier:

  1. Termine & Fortbildungen
  2. Bilden einer Rettungsgasse
  3. Erklärung & Prinzip

Warum muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, zählt jede Sekunde. Doch immer wieder werden Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert, weil andere Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden.

Deswegen schreibt dies auch das Gesetzt vor, denn nach § 11 Abs. 2 StVO gilt: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Eine Rettungsgasse ist nicht erst dann zu bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Ein späteres Bilden der Rettungsgasse ist aufgrund von Platzmangel oft nicht möglich. Deswegen ist es besonders wichtig, frühzeitig zur entsprechenden Seite zu fahren. So tragen Sie dazu bei, dass hilfsbedürftige Personen schnellstmöglich Hilfe erhalten. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.

Rettungsgasse bilden:

  • Bei stehendem, aber auch bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden!
  • Diese wird zwischen der äußerst linken und der rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet. Hierfür müssen Fahrzeuge, welche sich auf der linken Spur befinden auf den linken Fahrbahnrand ausweichen und Fahrzeuge, welche sich auf der mittleren und/oder rechten Spur aufhalten auf den rechten Fahrbahnrand ausweichen.
  • Halten Sie auch im Stau ausreichend Abstand zum Vorderfahrzeug und bleiben Sie parallel zur Fahrbahn stehen, damit Sie nicht mit Heck oder Front in die Rettungsgasse ragen.
  • Quelle des Schaubildes: www.adac.de

Was es zu beachten gilt!

  1. Die Rettungsgasse ist offen zu halten, da meist mehrere Fahrzeuge der Hilfsorganisationen in unterschiedlichen Zeitabständen diese durchfahren müssen.
  2. Zudem wird diese auch von den Abschleppfahrzeugen benötigt, damit auch diese schnell zur Unfallstelle gelangen können.
  3. Die Rettungsgasse darf auf keinen Fall befahren oder missbraucht werden, um schneller durch den Stau zu kommen.
  4. Ebenfalls darf auf Autobahnen nicht gewendet werden!
  5. Das gilt ausnahmslos auch während eines Staus.
  6. Bleiben Sie während des Staus in der Nähe bzw. in Ihrem Fahrzeug, damit Sie beim Auflösen des Staus nicht erst Ihr Fahrzeug aufsuchen müssen und somit den nachfolgenden Verkehr und der Auflösung des Staus behindern.
  7. Die Rettungsgasse darf erst wieder geschlossen werden, wenn der Verkehr reibungslos fließt.